Kirchenvorstand Bolzum
Der Kirchenvorstand ist für die Verwaltung der Gemeinde, also für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten zuständig. Er ist
vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG)
festgelegt.
Die wichtigsten sind:
• Feststellung des Haushaltsplans
• Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
• Führung des Vermögensverzeichnisses
• Wahl des Rendanten.
Mitglieder: