Kirchenschließungen

 

 

Kirchenschließungen:

 

Was kommt auf unsere Seelsorgeeinheit zu?

 

Angesichts zurückgehender Mitgliederzahlen durch Geburtenrückgang und Austritte sowie dadurch fehlender Kirchensteuermittel hat das Bistum Hildesheim, neben vielen anderen Sparmaßnahmen, die Schließung („Profanierung“) zahlreicher Kirchen ins Auge gefasst. Was heißt das für uns?

 

Zur Vorbereitung wurde vom Bischöflichen Generalvikariat ein Kategorienschema entwickelt:

 

Kategorie

Kriterien

Konsequenzen

A

Die Kirche ist für die Pastoral unentbehrlich, der Standort steht auf absehbare Zeit nicht zur Diskussion.

Die Kirche wird in der Schlüsselzuweisung berücksichtigt. Bauliche Investitionen, auch über den bloßen Erhaltungsbedarf hinaus, sind möglich.

A-S

Der Kirche kommt ein Sonderstatus zu (z. B. Zentralkirche, Wallfahrtskirche, Kolumbarium).

wie Kategorie A

B

Der pastorale Bedarf für diese Kirche ist mittelfristig zu überprüfen.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird die Kirche in der Schlüsselzu-weisung berücksichtigt.

Es erfolgen lediglich substanzerhaltende bauliche Maßnahmen.

C 1

Die Kirche erscheint für die pastorale Entwicklung nicht unbedingt notwendig. Es besteht jedoch kein Anlass, ihre Profanierung vorzusehen.

Die Kirche wird in der Schlüsselzuweisung nicht mehr berücksichtigt.

Bauliche Investitionen werden vom Bistum nicht mehr bezuschusst.

C 2

Die Kirche erscheint für die pastorale Entwicklung nicht unbedingt notwendig. Es liegen Gründe vor, ihre Profanierung vorzusehen.

Die Kirche wird in der Schlüsselzuweisung nicht mehr berücksichtigt. Es erfolgen keine baulichen Investitionen mehr. Das Verfahren zur Profanierung der Kirche ist einzuleiten. Die Profanierung darf erst dann erfolgen, wenn genau geklärt ist, welche Nachnutzung realisiert oder wie der Abriss gestaltet wird.

D

Die Kirche ist bauhistorisch, architektonisch oder künst-lerisch bedeutsam

(z. B. Baudenkmale).

Wenn es sich dabei um eine Kirche der Kategorie C 2 handelt, erfolgt nur noch Substanzkonservierung.

 

Am 18. 1. 2008 wurde nun eine Liste veröffentlicht, in der sämtliche Kirchen im Bistum diesen Kategorien zugeordnet werden. Auch die Pfarrer und Pfarrgemeinden haben erst jetzt von dieser Liste Kenntnis erhalten. Sie soll zunächst noch diskutiert werden und Ende des Jahres Geltung erhalten.

In dieser Liste sind zugeordnet

St. Maria, Sehnde Kategorie A

St. Josef, Bolzum Kategorie C 1 und D

St. Magdalenen, Evern Kategorie C 2.

 

Was das konkret bedeutet, ist zur Zeit noch nicht klar.

Dass die Kapelle in Evern in absehbarer Zeit aufgegeben werden muss, wissen wir seit langem. Da sie aber, dank ehrenamtlichem Engagement, derzeit außer der Heizung kaum Kosten verursacht, ist es durchaus denkbar, wenigstens in den wärmeren Monaten dort weiterhin Gottesdienste zu feiern – es sei denn, Hildesheim besteht auf umgehender Schließung und Verkauf des Grundstücks.

St. Josef ist als „nicht unbedingt notwendig für die pastorale Entwicklung“ eingestuft, zugleich aber auch als Baudenkmal.

In der Tat gehören zu St. Josef in den Dörfern Bolzum, Wehmingen, Wirringen, Müllingen, Ummeln und Bledeln nur 513 Gemeindemitglieder, und die Sehnder Marienkirche ist nur 3,5 km entfernt. Katholische Familien in Ummeln und Bledeln orientieren sich seit langem mehr nach Algermissen. Wenn St. Josef sonntags regelmäßig gut gefüllt ist (statistisch 20 % Gottesdienstbesuch), so liegt das vor allem an der günstigen Uhrzeit (10.30 Uhr), die viele Gläubige aus Sehnde und anderen Ortschaften anzieht. Wie problematisch die pastorale Situation ist, hat sich ungeschminkt am vergangenen Weihnachtsfest gezeigt, als es nicht gelang, ein Krippenspiel für den Heiligen Abend auf die Beine zu stellen.

Dennoch wird St. Josef uns auch in den kommenden Jahren erhalten bleiben. Das Bistum wird keine Schließung anordnen. Das große Fragezeichen bilden die Finanzen. „Die Kirche wird in der Schlüsselzuweisung nicht mehr berücksichtigt“ (Kategorie C 1) – das würde ein Loch in den Haushalt reißen, über dessen Deckung ich derzeit noch keine Vorstellung habe.

Aber wird es schon bald dazu kommen? Oder werden wir für unsere anerkannt erhaltenswerte Kirche, die ja bis 2014 auch Pfarrkirche bleiben soll, zunächst weiterhin Unterhaltungsmittel aus der Schlüsselzuweisung bekommen?

Mit dieser Frage habe ich mich heute an unseren Generalvikar gewendet und bin gespannt auf seine Antwort.

In jedem Fall müssen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat sowie alle Gemeindemitglieder, die die St.-Josefs-Kirche lieben, jetzt aktiv werden und Ideen entwickeln – vor allem solche, die Geld einbringen.

Sehnde, 19. 1. 2008, Peter Gerloff, Pfr.

 

Erläuterung von Domkapitular Pohner, 21. 1. 2008

Sehr geehrter Herr Pfarrer Gerloff,

Ihre Anfrage wegen der Berücksichtigung der Kirche St. Josef in Bolzum in der Schlüsselzuweisung hat Herr Generalvikar Dr. Schreer an mich weitergeleitet und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Formulierung im Argumentarium (das von der Pressestelle zusammengestellt wurde) ist tatsächlich missverständlich. Richtig ist: Alle Kirchen, die in der endgültigen Verwaltungsplanung nach Abschluss des Dialogprozesses in die Kategorie C eingruppiert sind, werden in der Schlüsselzuweisung ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigt, und eventuell notwendige bauliche Investitionen in solchen Kirchen werden vom Bistum nicht mehr bezuschusst. Wenn es bei der Kategorisierung C 1 für St. Josef in Bolzum verbleibt, gilt das auch für diese Kirche. Dabei spielt der Status einer denkmalsgeschützten Kirche oder einer Pfarrkirche keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Adolf Pohner

 

 

Finanzielle Konsequenzen

Für den Haushalt der Pfarrgemeinde St. Josef Bolzum bedeutet das schon ab 2009 ein Minus von 5500 € - das ist fast ein Drittel des Gesamtbudgets. Auch bei größter Sparsamkeit, insbesondere im Bereich der Heizkosten, etwa durch Verlegung der Gottesdienste zwischen Weihnachten und Ostern ins Pfarrheim, kann diese Summe nicht ausgeglichen werden. Wir brauchen Opfer und Ideen!

22. 1. 2007, Peter Gerloff, Pfr.